Montag, 16. Februar 2015

Vorratsdatenspeicherung widerspricht dem Rechtsstaat

Im Sommer hat der UNO-Menschenrechtskommissar einen deutlichen Bericht zum Recht auf die Privatsphäre im digitalen Zeitalter veröffentlicht. Am 8. Dezember 2014 hat der Menschenrechtskommissar des Europarats dazu noch einen weiter gefassten Bericht zur Rechtsstaatlichkeit in der digitalen Welt veröffentlicht. Darin wird unter vielem auch auf die Vorratsdatenspeicherung eingegangen – und dabei das Urteil vom Europäischen Gerichtshof gestützt.

Der Bericht kommt zum Schluss: Vorratsdatenspeicherung widerspricht der Rechtsstaatlichkeit grundsätzlich, wie die Digitale Gesellschaft vermeldet hatte.



Der Appell «Übernehmen wir Verantwortung für unsere Menschenrechte!» kann online unterschrieben werden.

Keine Kommentare: