Freitag, 25. Mai 2012

Jugendschutz: Gesetzeslücken schliessen

Polizei – auch im Internet?
Im ersten Teil ihres Gastbeitrages hat Barbara Schmid-Federer auf die Schattenseiten des Booms und der grenzenlosen Möglichkeiten im Internet — gerade auch für Kinder und Jugendliche — hingewiesen. Im zweiten Teil lotet sie aus, wieviel und wo geregelt werden muss.

Eine der ureigenen staatlichen Aufgaben ist der Schutz defr Bürger, des Eigentums, der Wirtschaft und der Infrastruktur. Mit dem Internet steht der Staat vor neuen Herausforderungen, auf die dringend reagiert werden muss. Primäre Frage dabei ist, warum die Netzwerkkriminalität noch nicht vom Gesetz erfasst ist? Anbieter einer Internetplattform (Provider) können für die missbräuchliche Verwendung der Plattform nicht verantwortlich gemacht werden.

Gesetzeslücken schliessen
Diese Rechtsunsicherheit öffnet dem Missbrauch Tor und Tor. Oder: Warum wird Grooming nicht einfach unter Strafe gestellt? Das heutige Strafgesetzbuch wurde bislang nicht auf die Anwendbarkeit in Sachen Internet überprüft, was Iängst fällig wäre. Der Bundesrat hat mittlerweile erfreulicherweise eingesehen, dass wir für die Zukunft ein ICT-Grundlagengesetz brauchen, um beispielsweise minimale Anforderungen an diejenigen stellen zu können, welche Internetplattformen anbieten.

Zum Schutz von Kindern können die Online-Diskussionsforen sicherer gemacht werden. Helfen würde die automatische Erkennung der Teilnehmer in Diskussionsforen. Besteht der dringende Verdacht, dass zum Beispiel ein Pädophiler oder andere Kriminelle auf der Plattform tätig sind, müssen sie von der Plattform entfernt werden können.

Sicherheit erhöhen
Weiter müsste das zentrale Zurverfügungstellen (Hosting) kinderpornografischer Daten unter Strafe gestellt und verfolgt werden. Dazu braucht die Polizei Mittel oder muss bestehende Ressourcen den neuen Aufgabe zuordnen.

Grundlage wäre eine umfassende Strategie zur Sicherheit im Internet (eine nationale Strategie zur Cyber-Defense). Dieses Projekt ist am laufen, und es braucht breite Unterstützung. Es geht nicht darum, die Dynamik moderner Technologie zu behindern, sondern darum, cine schweizweite Debatte über die Zukunft unserer Sicherheit zu führen, die richtigen Massnahmen zu treffen und so diese Dynamik in die richtigen Bahnen zu lenken.

Prävention verstärken
Ein weiteres Handlungsfeld ist die Prävention, die dringend verstärkt werden muss. Wesentlich hierbei ist die Medienerziehung. Bund und Kantone müssen gemeinsam Präventionskampagnen durchführen, Anlaufstellen für Eltern, Behörden und Lehrer schaffen sowie die entsprechenden Lehrmittel bereitstellen.

Wichtig ist ausserdem, dass sich die Behörden (Bakom, Kobik, Fedpol, die kantonale und städtische Polizei) besser koordinieren. Zur Optimierung der Ressourcen im Bereich Jugendschutz sollen zumindest cine Koordinationsstelle eingerichtet und ein nationales Kompetenzzentrum für elektronische Medien geschaffen werden.

Wichtige Adressen:

Samstag, 12. Mai 2012

Rahmenbedingungen für mehr Medienkompetenz

Die Dynamik der «neuen» Medien in die richtigen Bahnen zu lenken ist keine einfache Aufgabe, insbesondere da viele Politiker wenig davon verstehen und Politik per se schwerfällig ist oder dann überbordet. Eine löbliche Ausnahme scheint die Verfasserin dieses Gastbeitrages, Barbara Schmid-Federer, zu sein.


Cyberspace, Internet, Facebook – dies sind klingende Namen, welche die Welt verändert haben. Der Boom und die Möglichkeiten scheinen grenzenlos. Ebenso sind es aber leider auch die Schattenseiten. Die Verbreitung von Pomografie, sexuellem Missbrauch und übler Nachrede ist mitgewachsen. Zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen sollte die Dynamik der neuen Medien deshalb dringend in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Der Staat muss seine Verantwortung wahrnehmen; die Sicherheit muss erhöht und die Prävention gestärkt werden.

Die elfjährige Lea hat gerade ungewollt eine Vergewaltigungsszene im Internet gesehen. Diese Bilder wird sie nie mehr vergessen. Ob sie ihren Eltern davon berichtet, ist ungewiss, viele tun es nicht. Heutige Eltem von Jugendlichen sind ohne Internet aufgewachsen. Die meisten von ihnen halten mit der rasanten Entwicklung im Internet nicht Schritt. Leas Eltern fühlen sich sicher, wenn ihr Kind vor dem Computer sitzt. Dass es im Web 100 000 Kinderpornografie-Seiten gibt, wissen sie nicht.

Handeln, bevor etwas passiertLeas Eltern haben ein starkes Vertrauensverhältnis zu ihrem Kind, was die beste Voraussetzung ist, dass Lea über das Gesehene spricht und es verarbeiten kann. Verhindern, dass es überhaupt dazu kommt, können ihre Eltem aber nicht. Und genau dies muss sich ändern, deshalb müssen heutige Eltern fit für die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) wie Internet oder Natels gemacht werden.

Möglich ist dies durch Präventionskampagnen, Informationsbroschüren und entsprechende Anlaufstellen. Die Gefahr, Opfer sexueller Anmache, verführerischer Propaganda oder von Pornografie zu werden, ist gross. Seit Jahren werden Veranstaltungen durchgeführt, bei denen Eltern lernen, welche Mittel zur Prävention zur Verfügung stehen. Verantwortungsbewusste Telecom-Anbieter haben Jugendschutzprogramme entwickelt, die problemlos auf dem Computer installiert werden können. Auch erfahren die Eltern dabei, wo sie sich melden können, wenn ihr Kind etwa Opfer von sexueller Anmache im Chat geworden ist.

Mit Profis zusammenarbeitenLeider finden solche Veranstaltungen nur dort statt, wo die Schulleitung das Problem erkannt hat. Und die Reaktion der Eltern, die geschult wurden, ist immer die gleiche: «Warum hat uns das niemand gesagt?» Sinnvoll ist es, wenn Gemeinden und Kantone gemeinsam ICT-Schulungen durchführen.

Am besten werden solche Schulungen mit Profis und mit der Polizei organisiert. Sie setzen sich tagtäglich mit Themen wie Kinderpornografie, Cybergrooming (gezieltes Kontaktieren von Jugendlichen zur sexuellen Belästigung) oder Cyberbullying (Mobbing) auseinander. Sachkenntnis im Umgang mit elektronischen Medien ist neben staatlichen Massnahmen die beste Prävention.

Weiterführende Angebote im Netz:

Donnerstag, 3. Mai 2012

Katalogsoftware im Vergleich

Wie suchmaschinenfreundlich sind Bibliothekskataloge? Dieser Frage gingen französische Kollegen nach – die Resultate waren ernüchtern. Weil der 08-15-Internetbenutzer nur noch ein Suchfeld, nämlich dasjenige von G… kennt, ist es eminent wichtig, das Bücher auch über Suchmaschinen und nicht nur über Katalge gefunden werden.

Oft waren die relevanten treffer erst auf der zweiten Seite der Suchresultate – also quasi unsichtbar. Im besten Fall war ein Treffer auf Position drei. Wenn man jedoch weiss, dass die allermeisten Leute sowieso nur die ersten drei Treffer der Suchresultate anschauen, ist dies ein äusserst schlechtes Ranking.

Also kommt es darauf an, wie suchmaschinenfreundlich die Katalogsoftware ist, ob und wie sie die Metadaten ins Internet speist, die Schnittstelle, OAI, eine Sichtbarkeitsgarantie sind weitere wesentliche Punkte.

Untersucht wurden proprietäre Systeme (Yoolib, DigiTool, Mnesys, ContentDM), open source-Systeme (Invenio, suite ORI-OAI, DSpace, EPrints, Greenstone, Omeka) für Bibliotheken und Archive. Zusammengefasst zeigt sich folgende Rangliste:

Hersteller Katalogsystem Metadaten
METS MODS MARC
Ausgabe
Metadaten
OCLC Content dm 5.4 x – x 8 proprietär
CERN Invenio – x x 7 open source
George Mason Omeka 1.4.1 x – – 5+ open source
Southampton EPrints 3 x x x 5 open source
Naoned Mnesys Portail x – x 5 proprietär
Amanager YooLib x x x 4+ proprietär
Waikato Greenstone 3.0.5 – – x 3+ open source
DuraSpace DSpace 1.7.2 x x x 3 open source
Ex Libris DigiTool 3 x x x 3 proprietär
ORI-OAI ORI-OAI – – – 2+++ open source
+=eine Funktion ist für die nächste Version vorgesehen

Als Ausgabe der Metadaten wurden folgende acht Möglichkeiten gezählt: Anzeige der titelseite, Anzeige eines Dokumentartsymbols, Vorschau des Dokuments, Indexmöglichkeit, Kommentarfunktion, DSI, Alarmfunktion, Export der bibliographischen Daten. Bei der Auswahl von Plattform und Katalogsystem, ist die Frage nach den Kompetenzen des Produkts essentiell. Sie wirft die Bibliothek jedoch auch zurück zur Grundfrage nach der Aunonomie der Institution.