Montag, 31. März 2014

Digitale Durchsuchungen beim Grenzübertritt: Empfehlungen für internationale Geschäftsreisen.

Grenzkontrolle: auch wenn
diskreter oft unangenehm

Bei internationalen Reisen kann ein Zollbeamter den Inhalt eines von Ihnen mitgeführten Geräts, wie einen Laptop, ein Handy, Blackberry oder einen USB-Speicherstick kontrollieren. In jüngster Zeit wurde in der Presse von den zunehmenden Durchsuchungen digitaler Inhalte an US-Grenzen berichtet. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass diese Praxis nicht auf die USA beschränkt ist. Auch andere Länder haben strenge Gesetze und Richtlinien hinsichtlich der Informationen, die über ihre Landesgrenzen hereinkommen oder diese verlassen.



Die Befugnisse der Zollbeamten sind nicht auf einfache Kontrollen digitaler Daten beschränkt. Sie können kriminaltechnische Instrumente verwenden, um eine detaillierte automatische Suche auf Ihrem Gerät durchzuführen, oder sogar Ihre Daten für eine weitere Analyse und Archivierung kopieren. Im schlimmsten Fall können die Zollbeamten Ihr Gerät beschlagnahmen, ohne dass eine Pflicht zur Zurückgabe besteht.
Die Association of Corporate Travel Executives (ACTE) hat vor Kurzem ihren Mitgliedern empfohlen, den Umfang der geschützten Geschäftsdaten auf Laptops und anderen elektronischen Geräten zu beschränken. Die ACTE ist darüber beunruhigt, dass Unternehmensdaten von Zollbeamten heruntergeladen werden können, was zu potenziellen Sicherheitsverstössen und der Offenlegung von Daten, die als vertraulich gelten, führt.
In diesem Zusammenhang gelten folgende Empfehlungen für internationale Geschäftsreisen:

  • Entfernen Sie jegliches Material von Ihrem Gerät, das von einem Zollbeamten entweder als beleidigend oder illegal interpretiert werden könnte.
  • Vermeiden Sie, persönliche Informationen auf Ihren Geräten zu speichern, die Sie für privat erachten.
  • Beschränken Sie den Umfang sensibler Geschäftsdaten, die auf Ihrem Gerät gespeichert sind, auf das Minimum, das für das Erreichen des Ziels Ihrer Geschäftsreise erforderlich ist.
  • Übermitteln Sie sensible Geschäftsdaten soweit möglich vor Ihrer Reise auf elektronischem Wege.
  • Wenn Sie von einem Zollbeamten nach den sich auf Ihrem Gerät befindlichen Informationen gefragt werden, erklären Sie bitte, dass Ihre Daten ausschliesslich geschäftlichen Zwecken dienen und es sich um geschützte Unternehmensinformationen handelt.
  • Selbst nach dieser Erklärung kann ein Zollbeamter verlangen, die Informationen auf einem Ihrer Geräte (Laptop, Blackberry, USB-Stick) zu sehen, und Sie sollten dieser Bitte nachkommen. Dazu ist möglicherweise die Bekanntgabe einiger Ihrer Kennwörter oder sonstiger Sicherheitsmerkmale erforderlich. Sie sollten in diesem Fall diese Daten bekannt geben, um der Bitte zu entsprechen.
  • Leisten Sie keinen Widerstand, wenn eines Ihrer Geräte von einem Zollbeamten eingezogen wird.
Falls auf einem Ihrer Geräte eine Durchsuchung durchgeführt, Daten kopiert oder ein Gerät von einem Zollbeamten eingezogen wird, melden Sie diesen Vorfall so schnell wie möglich an Legal & Compliance Ihrer Firma, und zwar sowohl in dem Land, in dem Sie sich befinden, als auch in Ihrem Herkunftsland.

Samstag, 15. März 2014

Geistloses Fernsehen

Als das Fernsehen noch weniger schlecht
war: 3 nach 9 im Jahre 1976 (Foto: Stern)
Geistlos ist zu hart; geistarm wäre inhaltlich richtiger - aber das zöge weniger als Titel... Kürzlich feierte das Zweite Deutsche Fernsehen sein 50jähriges Bestehen. Einer der grossen Fernsehschwätzer (ist das die richtige deutsche Übersetzung für Talker?), Alfred Biolek, schrieb zu diesem Anlass in der Süddeutschen Zeitung:
Ist das Fernsehen schlechter geworden? Ich weiss es nicht, ich schau so wenig fern. Für Menschen, die im geistigen Bereich unterhalten werden wollen, hat sich das Fernsehen entfernt.
Stimmt diese Beobachtung? Oder war das Schlechte früher etwas weniger schlecht, gar ein bisschen besser? Die Neue Zürcher Zeitung zumindest vermutet, dass dies wahrscheinlich stimme.