- Grundsätzlich sollte man vorsichtig sein mit der Veröffentlichung persönlicher Daten (Namen, Adressen, Telefonnummern) und Gesinnungen (polit. Ausrichtung). Es sollen – falls möglich – Pseudonyme verwendet werden.
- Die Benutzer sollten sich immer fragen, ob sie bei einem Bewerbungsgespräch mit den veröffentlichten Daten konfrontiert werden möchten – und dies auch noch nach zehn Jahren.
- Die Privatsphäre von Dritten soll respektiert werden. Weder sollen Benutzer deren Personendaten veröffentlichen noch Fotos mit deren Namen beschriften.
- Das Verhalten von Anbietern soll kritisch begutachtet werden. Besteht beispielsweise ein Datenschutz-Gütesiegel?
- Heikle Daten gehören nicht ins Internet. Informationen und Fotos sollen nur für einen beschränkten Nutzerkreis freigegeben werden.
- Für verschiedene Dienste sollten unterschiedliche Log-ins und Passwörter verwendet werden.
Zu den ersten beiden punkten ist jedoch anzumerken, dass manche gar keinen Einfluss auf gewisse Veröffentlichungen haben: Wahlresultate, Mitarbeiter einer Firma oder die Daten aus dem Handelsregister sind heute nicht mehr nur öffentlich auf dem Amt oder der Firma einsehbar, sondern im Netz und werden von Suchmaschinen auf dem Silbertablett präsentiert.
Daraus ableiten kann man ein pragmatisches Vorgehen: Was steht sowieso im Netz? Das kann man auch getrost in Netzwerkseiten angeben – unter Beachtung der obengenannten Punkte des Datenschützers wohlverstanden.
Quelle: Neue Zürcher Zeitung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen