Der Kanton Bern darf eigene Software ohne neue gesetzliche Grundlage veröffentlichen. Dies zeigt ein juristisches Gutachten, das kürzlich veröffentlicht worden ist. Dadurch kann der Kanton seinen politischen Auftrag erfüllen, bei der Softwarenutzung und -entwicklung Synergien mit anderen Gemeinwesen zu nutzen. Der zur Förderung offener und freier Systeme CH Open begrüsst dieses wegweisende Gutachten, das auch anderen öffentlichen Stellen als Grundlage für die offizielle Freigabe von Open Source Software dienen kann. Publikation von öffentlich finanzierter Software-Entwicklung sollte so selbstverständlich werden wie die Freigabe von Open Government Data.
Pressemitteilung von CH Open
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