Mittwoch, 25. November 2009

Von Bären und Ethik

Ein lesenswerter Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung über sich stellende Fragen nach glimpflich verlaufenen Umfällen mit Menschen in Bärengehegen in letzter Zeit wirft selbst Fragen auf: Kommt der Mensch vor dem Tier? Und: Wie steht es mit der Ethik der Informationsvermittler?

Im Notfall müsse die ethische Frage «Mensch oder Tier?» zugunsten des Menschen entschieden werden, schrieb die NZZ am 24. November 2009. Dachte ich ich auch. Doch während dem Lesen kamen erste Zweifel auf: Wenn jemand über den Zaun klettert, den Graben überspringt und eine Mauer überwindet, um in ein Bärengehege zu gelangen und der Bär sich dann natürlich verhält, indem er sein Revier verteidigt, soll dann «Mensch vor Tier» absolut gelten und gegebenenfalls der Bär geschossen werden? Im Falle eines Unfalls wäre die Antwort für mich klar, aber in den im Laufe der letzten Zeit vorgekommenen Fällen (Mutter rennt mit Kinderwagen im Nationalpark einem Bären nach, jemand klettert in Berlin ins Bärengehege, desgleichen in Langenberg «um dem Bären hoi zu sagen» und kürzlich in Bern)? Da habe ich keine Antwort mehr.

Die NZZ weist hingegen richtigerweise auf die Rolle der meistgelesenen (und gehörten und geschauten) Medien hin: Sowohl der Bär im Nationalpark, als auch der «Waisenbub» in Berlin wurden oft als quasi lebendiger Teddybär dargestellt, als Wesen, wie Balu im Disney-Film. Und da stellt sich die ethische Frage nicht mehr nur «Mensch oder Tier», sondern viel mehr auch der Informationsvermittlung. Wieweit tragen die Massenmedien im Kampf um Auflagezahlen, Unterhaltung und Infotainment vor allem bei der urbanen Bevölkerung zu einem hier grobfahrlässig falschen Bärenbild bei?

Dienstag, 17. November 2009

Archives: un DVD presque immortel

La compagnie Cranberry a développé un DVD (on peut y stocker 4,7 GB et il est lisible sur n’importe quel lecteur DVD) qui a une durée de vie théorique de plus de 1000 ans (il n’a pas de couche réflective pouvant se détériorer… il est transparent).

Ce DVD nommé DiamonDisc est capable de supporter une température de 176 °C, mais la sécurité a un prix puisqu’il faut un graveur spécial qui coûte 4 995 Dollars . Le DVD DiamonDisc seul coûte 35 Dollars. Ceci pourra intéresser les organismes possédants beaucoup d’archives numériques, mais la question demeure: Dans 1000 ans y aura-t-il encore des lecteurs DVD?

Source: Le Journal du Geek

Dienstag, 20. Oktober 2009

Soziale Netzwerke expandieren

Soziale Netzwerke wachsen - aber nicht alle gleich schnell. Wie aus einer Zusammenstellung der Bilanz vom Oktober 2009 hervorgeht, entwickelt sich das umstrittene Facebook zu einem eigentlichen hype mit exponentiellem Wachstum.

Eine andere Beobachtung bezieht sich auf die business network: Während sich Xing und Linkedin lange ähnlich schnell parallel entwickelt haben, scheint den Amerikanern nun der grosse Sprung nach vorne gelungen zu sein. Dies ist einigermassen erstaunlich, sind die Möglichkeiten für Standard- und bezahlende Benutzer ähnlich, Xing hingegen ist in einer grossen Anzahl Sprachen verfügbar. Im deutschsprachigen Raum bleibt Xing aber weiterhin Marktführer. Linkedin behauptet, bessere Datenschutzeinstellungen anzubieten, während Xing dem Nutzer den Speck durch den Mund zieht, indem der Wert des Netzwerkes in Geld umgerechnet wird. Was aber diese sozialen Netzwerke privat oder geschäftlich langfristig bringen, steht weiterhin in den Sternen.

Montag, 12. Oktober 2009

Vom echten Wert von Freunden

Die Internet-Plattform Facebook ist ein Riesenerfolg. Auf dem beliebten Kommunikationsnetzwerk tummeln sich bereits mehr als 200 Millionen Leute. Wohin die Masse auch strömen mag, die Werbung ist nicht weit. Google, das seinen wirtschaftlichen Erfolg den Millionen Benutzern seines Suchdiensts verdankt, kann davon ein Lied singen. Deshalb sind auch die zahlreichen Facebook-Benutzer ein gefundenes Fressen für die Werbebranche. Nicht zuletzt gilt das für jeden einzelnen Facebook-Nutzer – vorausgesetzt, er hat genügend Freunde.

Aus dem sportlichen Wettkampf, mehr Facebook-Freunde als andere aufzulisten, ist ein Geschäftsmodell geworden. Echte Freunde kann man bekanntlich nicht kaufen – bei Facebook-Freunden geht dies. Eine findige Gesellschaft im fernen Australien bietet Facebook-Freunde im Multipack an. Für $ 177.30 bekommt man 1000 neue Freunde auf sein Konto gutgeschrieben und nicht irgendwelche, sondern nach Kriterien ausgewählte Personen. Das Unternehmen rechnet vor, dass jeder Freund einem Marketing-Wert von 1 $ pro Monat entspricht. Weil dieser keine 20 Rp. kostet, sollte er sich also rasch amortisieren. Wer gleich 5000 neue Freunde will, kommt noch billiger weg. Und wem das wegen der von Facebook auf 5000 limitierten Obergrenze noch immer nicht genügt, kann sich (zum gleichen Preis) Tausende von Fans beschaffen. Die ganze Sache zeigt, wie sich herkömmliche Werte in der virtuellen Welt entwerten. Als Leser von Papier- und Online-Zeitungen dürfte man ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Quelle: gvm. in: Neue Zürcher Zeitung, 4. September 2009.

Donnerstag, 1. Oktober 2009

Rechtliche Aspekte zur Privatsphäre

Der Streit der Datenschützer mit Google um die detailreichen Strassenaufnahmen ist etwas aus der Öffentlichkeit gerückt. Gelöst ist er jedoch noch lange nicht. Das amerikanische Unternehmen verzichtet zur Zeit auf Aufnahmen in der Grossregion Zürich, grast dafür das Tessin ab. Die detailreichen Strassenbilder haben etliche Kritiker mobilisiert. Deren Befürchtungen teilen allerdings nicht alle Beobachter. Ein interessanter Beitrag der Neuen Zürcher Zeitung befasste sich mit den rechtlichen Aspekten des Daten- und des Persönlichkeitsschutzes.

Vor rund 100 Jahren ermächtigte das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) jemanden, der «in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt ist», gegen alle Verletzer den Richter anzurufen (Art. 28). «Persönlichkeit» hat der Gesetzgeber bewusst nicht definiert: Das würden die Gerichte schon entwickeln. So geschah es.
Grenzen der Öffentlichkeit

Heute gilt «Persönlichkeit» als Bündel von Facetten, die individuelle Züge der Persönlichkeit ausmachen. Eine wichtige solche Facette ist das Recht am eigenen Bild. Wer sich in Gruppen auf der Strasse bewegt oder im Stadion sitzt, nimmt in Kauf, beiläufig abgebildet zu werden; sonst soll er zu Hause bleiben. Am Stadioneingang warnen Plakate und Aufdrucke auf den Billetten, dass die Kamera die Besucher im Schwenkbereich erfassen kann. Anderseits muss der werktags gestylte Börsenhändler, der auf der Fussballtribüne das Hemd auszieht, nicht dulden, von der Kamera halbnackt aus der Menge herangezoomt und so publiziert zu werden.

Eine solch «fokussierte» Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist widerrechtlich, ausser es liegt ein Rechtfertigungsgrund vor – so etwa ein überwiegendes öffentliches Interesse, mit dem meist die Medien ihre Nahaufnahmen rechtfertigen (Bundespräsident Merz am Cup-Final, ein protestierender Bauernführer an der Demo). Am Richter ist es, in den gar nicht seltenen Prozessen die Abwägung im Einzelfall vorzunehmen. Erst vor 15 Jahren hat das Parlament beschlossen, dass das ZGB angesichts der rasant beschleunigten Bild- und Speichertechnologie nicht mehr ausreicht. Es erliess das Datenschutzgesetz (DSG), um das ZGB zu ergänzen und zu präzisieren.

Heute sind Individuen berechtigt, im Sinne der Selbstbestimmung über Einträge ihrer Daten informiert zu werden, ja sogar Korrekturen zu erzwingen. «Gesammelt und bearbeitet werden so viele persönliche Daten wie nötig und so wenige wie möglich».

Wenn die versprochene automatische Unkenntlichmachung von Gesichtern und Autonummern oder die Löschung eines im Garten ab der Autodachkamera Abgebildeten nicht erfolgt, können Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Der Datenschutzbeauftragte tut gut daran, Google beim Wort zu nehmen und mit einem Sperrantrag gemäss ZGB und DSG bei den Bundesgerichten zu drohen – solange die vollmundigen Datenschutzversprechen des Datengrossversorgers Google nicht annähernd perfekt funktionieren.

Quelle/ganzer Artikel: Neue Zürcher Zeitung, 4. September 2009.

Dienstag, 15. September 2009

Abfall im Archiv und Abfall des Archivs?

Hat erst einmal ein Dokument Eingang gefunden in ein Archiv, lässt es sich kaum mehr zum Verschwinden bringen. Nichts könnte diese verwaltungstechnische Gründlichkeit eindrücklicher belegen als die Tatsache, dass jüngst im Archiv der Bundesanwaltschaft Kopien der Tinner-Akten zum Bau von Atomwaffen zum Vorschein kamen, die angeblich auf Wunsch der CIA und zum Ärger der Schweizer Strafverfolgungsbehörden allesamt vernichtet worden waren. Die Betretenheit des Bundesrats angesichts der Zuverlässigkeit seiner Archivare lässt darum nicht gerade auf ein tieferes Verständnis für ihre Berufsauffassung schliessen. Von Aktenvernichtung steht kaum etwas im Pflichtenheft der Archivare; ihre Kernaufgabe liegt in der Konservierung.

Wie unvermutet viel komplexer die Vernichtung von Akten als ihre sachgerechte Aufbewahrung ist, mussten übrigens schon die Archivare der Stasi erfahren. Über 16 000 Säcke mit geshredderten Akten konnten nach dem Zusammenbruch der DDR sichergestellt werden. Seit zwei Jahren puzzelt nun in Berlin ein vom Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik entwickeltes System die Stasi-Schnipsel wieder zusammen. Darum gilt: Was einmal im Archiv liegt, wird man kaum mehr los. Die Kunst der Vernichtung hat mit der Kultur der Archivierung nicht Schritt gehalten. Aber wie gelangt ins Archiv, was ein Mensch als Lebens- oder Arbeitsspuren hinterlassen hat?

Erinnerungsmaschinen
Archive im Allgemeinen und Literaturarchive im Besonderen sind nicht nur gewaltige Erinnerungsmaschinen sowie auf Vorrat und in Unkenntnis von zukünftigen Erkenntnisinteressen angelegte Gedächtnisspeicher. Sie sind regelrechte Abfallvermeider und Müllverwerter. Auf die Frage, ob und gegebenenfalls wie in den Dichternachlässen das Unbrauchbare vom Brauchbaren getrennt werde, antwortet Irmgard Wirtz, Leiterin des Schweizerischen Literaturarchivs in Bern, ganz entschieden und resolut: «Es gibt keinen Abfall.» Gewiss, so fügt sie einschränkend hinzu, werde nicht alles entgegengenommen. Nachlässe und Privatarchive würden gesichtet. Nach Bern komme nur, was belangvoll sei und Auskunft geben könne über Leben und Werk eines Autors. Dazu gehören auch Steuererklärungen, Briefe sowieso, doch auch Gegenstände, sodann die Privatbibliothek, soweit sie Gebrauchsspuren aufweise.

Aber Archivare reden nicht gern über abgewiesene oder gar vernichtete Bestände. Das sei ein heikles Thema, heisst es. Auch im deutschen Literaturarchiv in Marbach windet man sich. Ulrich von Bülow, Leiter der Handschriftenabteilung in Marbach, gibt zwar bereitwillig Auskunft, behaglich ist ihm dabei nicht. Die Frage nach archivalischem Abfall ist sichtlich indezent. Im Jargon der Archivare wird für die Benennung des Vorgangs ein eigener Terminus verwendet: Kassation heisst hier die Aktenvernichtung. Das klingt vornehmer und verschleiert die Tatsache, dass vollends Abfall wird, was dem Urheber schon zur Last geworden war und nun nicht einmal mehr der Archivar (im Dienste welcher Zukunft?) aufbewahren will.

So sind die Archivare in mancher Hinsicht durchaus wählerisch. Was unerheblich oder entbehrlich sei, so Ulrich von Bülow, gehe zurück an den Absender oder weiter in die Müllverbrennung. Ohnehin seien die Magazine in Marbach in absehbarer Zeit voll. Allein schon darum könne man nicht alles nehmen. Wie aber kommt etwas ins Archiv, damit es sich aus der Gegenwart in zukünftig dokumentierte Vergangenheit verwandeln soll? Es gibt ein probates Mittel, freilich ist es nicht ganz gefahrlos: Indem die Schriftstellerin oder der Schriftsteller eigenhändig Teile des eigenen Archivs zur Vernichtung bestimmt, seien es Briefe, Tagebücher oder Manuskripte. Nichts weckt das Forscherinteresse nachhaltiger als das, was der Urheber vor der Nachwelt verborgen wissen wollte. Ein durchgestrichenes Wort in einem Manuskript von Robert Walser? Es wird sich dem Gedächtnis der Wissenschaft vielleicht stärker einprägen als vieles andere in dem betreffenden Text. Ein zerrissener Brief oder Zettel? Jeder Literaturhistoriker wird sich darauf stürzen.

Ludwig Hohl hat Tausende von Zetteln bei seinem Tod der Nachwelt hinterlassen. Vieles davon hat er zerrissen, aber nicht vollends zerstört. Vermutlich von Hohls Witwe, Madeleine Hohl-de Weiss, sind sie wieder zusammengeklebt worden. Auf einem weiteren Zettel hat er eine Vernichtungsverfügung hinterlassen, von der nicht mit Sicherheit zu sagen war, worauf sie sich bezog. Nicht allein darum ist sie erhalten geblieben wie im Übrigen alles, was von ihr hätte gemeint sein können. Denn ein solches unvollendetes Autodafé ist natürlich die schönste Einladung an die Nachgeborenen, gerade hier genauer hinzuschauen und den exegetischen Scharfsinn mit detektivischem Spürsinn zu paaren.

Kaum einer hat diesen Doublebind der Selbstdeklaration intuitiv vielleicht genauer durchschaut als der Kulturphilosoph und Schriftsteller Rudolf Pannwitz. In seinem Nachlass fanden sich drei Umschläge, in denen er Materialien zur Physik gesammelt hatte. Zwei Umschläge sortierten das Material alphabetisch, der dritte Umschlag war beschrieben mit «PHYSIK Abfall». Kein verantwortlicher Archivar käme auf den Gedanken, an dem Umschlag und seinem Inhalt zu vollziehen, wozu seine Beschriftung anstiftet. Rudolf Pannwitz ist vor vierzig Jahren gestorben, und man kann sich denken, dass seither nicht mehr viel geblieben ist von ihm; was er aber einst als Abfall bezeichnet hat, überdauert in säurefreien Behältnissen und bei konstanter Temperatur und Luftfeuchtigkeit in Marbach.

Die Historisierung der Gegenwart
Nie zuvor hat eine Zivilisation so sehr an ihrer eigenen Historisierung gearbeitet wie unsere Gegenwart, schreibt der Philosoph Hermann Lübbe in seinem Buch «Im Zug der Zeit». Kaum eine Kunst hat sich in den vergangenen Jahrzehnten so sehr entwickelt wie die Kunst der Abfallvermeidung in unserer Schriftkultur. Wo aber alles aufbewahrt wird, schwindet in der Masse der Dokumente die Aussagekraft einzelner Zeugnisse. Die Kehrseite der verfeinerten Kultur der Aufbewahrung ist die Tabuisierung des Abfalls. Wo kein Fitzelchen der archivalischen Achtsamkeit entgeht, wird die Erinnerung dereinst am überlieferten Material ersticken.

Vielleicht lautete darum die Frage nicht, wie in die Archive kommen soll, was wir hinterlassen, sondern vielmehr, was davon überhaupt in die Archive soll, wenn sie denn nicht an ihrer eigenen Verschlingungssucht zugrunde gehen sollen. Hermann Lübbe hat zur Lösung dieses Konflikts die Herausbildung eines ganz besonderen Zukunftsverhältnisses empfohlen: «eine gegenwärtige Vorwegnahme künftiger historischer Interessen an derjenigen Vergangenheit, die unsere Gegenwart einst geworden sein wird». Und wie hat Hermann Lübbe seinerseits das künftige historische Interesse an seiner Gegenwart vorweggenommen, als er seinen Vorlass ins Literaturarchiv Marbach übergeführt hat? Einen erheblichen Teil habe man, so berichtet Ulrich von Bülow, mit Hermann Lübbes Einverständnis an die Müllverbrennung weitergegeben.

Quelle: Von Roman Bucheli, in: Neue Zürcher Zeitung, 11. April 2009, Nr. 84, S. 55.

Freitag, 28. August 2009

Manga - les bandes déssinées japonaises dans nos bibliothèques

Un jeune scientist de l'information, Olivier Petereit de l'Haute École de Géstion de Genève, publia réçament un guide sur les bandes déssinées japonaises «manga» dans nos bibliothèques.

Bien que ce document s'adresse en priorité aux bibliothèques d'écoles secondaires, en raison de son approche très générale et des thématiques pouvant concerner un grand nombre de bibliothèques, il peut intéresser tout bibliothécaire désirant approcher la thématique du manga ou en approfondir ses connaissances.

Cette petite publication «Le manga dans les bibliothèques scolaires (d'enseignement secondaire): guide d'intégration», est disponible à l'adresse suivante :

http://campus.hesge.ch/id_bilingue/doc/tb_petereit_guide.pdf

Ce document ne fera pas l'oeuvre d'autre forme de diffusion. Pour cette raison, toute personne interessée est invitée à faire circuler ce lien à toutes personnes que cela pourrait intéresser. Le but de ce document est d'être utile, l'aide dans sa diffusion lui permettra d'atteindre son objectif.

Source: Oliver Petereit