Donnerstag, 1. Oktober 2009

Rechtliche Aspekte zur Privatsphäre

Der Streit der Datenschützer mit Google um die detailreichen Strassenaufnahmen ist etwas aus der Öffentlichkeit gerückt. Gelöst ist er jedoch noch lange nicht. Das amerikanische Unternehmen verzichtet zur Zeit auf Aufnahmen in der Grossregion Zürich, grast dafür das Tessin ab. Die detailreichen Strassenbilder haben etliche Kritiker mobilisiert. Deren Befürchtungen teilen allerdings nicht alle Beobachter. Ein interessanter Beitrag der Neuen Zürcher Zeitung befasste sich mit den rechtlichen Aspekten des Daten- und des Persönlichkeitsschutzes.

Vor rund 100 Jahren ermächtigte das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) jemanden, der «in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt ist», gegen alle Verletzer den Richter anzurufen (Art. 28). «Persönlichkeit» hat der Gesetzgeber bewusst nicht definiert: Das würden die Gerichte schon entwickeln. So geschah es.
Grenzen der Öffentlichkeit

Heute gilt «Persönlichkeit» als Bündel von Facetten, die individuelle Züge der Persönlichkeit ausmachen. Eine wichtige solche Facette ist das Recht am eigenen Bild. Wer sich in Gruppen auf der Strasse bewegt oder im Stadion sitzt, nimmt in Kauf, beiläufig abgebildet zu werden; sonst soll er zu Hause bleiben. Am Stadioneingang warnen Plakate und Aufdrucke auf den Billetten, dass die Kamera die Besucher im Schwenkbereich erfassen kann. Anderseits muss der werktags gestylte Börsenhändler, der auf der Fussballtribüne das Hemd auszieht, nicht dulden, von der Kamera halbnackt aus der Menge herangezoomt und so publiziert zu werden.

Eine solch «fokussierte» Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist widerrechtlich, ausser es liegt ein Rechtfertigungsgrund vor – so etwa ein überwiegendes öffentliches Interesse, mit dem meist die Medien ihre Nahaufnahmen rechtfertigen (Bundespräsident Merz am Cup-Final, ein protestierender Bauernführer an der Demo). Am Richter ist es, in den gar nicht seltenen Prozessen die Abwägung im Einzelfall vorzunehmen. Erst vor 15 Jahren hat das Parlament beschlossen, dass das ZGB angesichts der rasant beschleunigten Bild- und Speichertechnologie nicht mehr ausreicht. Es erliess das Datenschutzgesetz (DSG), um das ZGB zu ergänzen und zu präzisieren.

Heute sind Individuen berechtigt, im Sinne der Selbstbestimmung über Einträge ihrer Daten informiert zu werden, ja sogar Korrekturen zu erzwingen. «Gesammelt und bearbeitet werden so viele persönliche Daten wie nötig und so wenige wie möglich».

Wenn die versprochene automatische Unkenntlichmachung von Gesichtern und Autonummern oder die Löschung eines im Garten ab der Autodachkamera Abgebildeten nicht erfolgt, können Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Der Datenschutzbeauftragte tut gut daran, Google beim Wort zu nehmen und mit einem Sperrantrag gemäss ZGB und DSG bei den Bundesgerichten zu drohen – solange die vollmundigen Datenschutzversprechen des Datengrossversorgers Google nicht annähernd perfekt funktionieren.

Quelle/ganzer Artikel: Neue Zürcher Zeitung, 4. September 2009.

Dienstag, 15. September 2009

Abfall im Archiv und Abfall des Archivs?

Hat erst einmal ein Dokument Eingang gefunden in ein Archiv, lässt es sich kaum mehr zum Verschwinden bringen. Nichts könnte diese verwaltungstechnische Gründlichkeit eindrücklicher belegen als die Tatsache, dass jüngst im Archiv der Bundesanwaltschaft Kopien der Tinner-Akten zum Bau von Atomwaffen zum Vorschein kamen, die angeblich auf Wunsch der CIA und zum Ärger der Schweizer Strafverfolgungsbehörden allesamt vernichtet worden waren. Die Betretenheit des Bundesrats angesichts der Zuverlässigkeit seiner Archivare lässt darum nicht gerade auf ein tieferes Verständnis für ihre Berufsauffassung schliessen. Von Aktenvernichtung steht kaum etwas im Pflichtenheft der Archivare; ihre Kernaufgabe liegt in der Konservierung.

Wie unvermutet viel komplexer die Vernichtung von Akten als ihre sachgerechte Aufbewahrung ist, mussten übrigens schon die Archivare der Stasi erfahren. Über 16 000 Säcke mit geshredderten Akten konnten nach dem Zusammenbruch der DDR sichergestellt werden. Seit zwei Jahren puzzelt nun in Berlin ein vom Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik entwickeltes System die Stasi-Schnipsel wieder zusammen. Darum gilt: Was einmal im Archiv liegt, wird man kaum mehr los. Die Kunst der Vernichtung hat mit der Kultur der Archivierung nicht Schritt gehalten. Aber wie gelangt ins Archiv, was ein Mensch als Lebens- oder Arbeitsspuren hinterlassen hat?

Erinnerungsmaschinen
Archive im Allgemeinen und Literaturarchive im Besonderen sind nicht nur gewaltige Erinnerungsmaschinen sowie auf Vorrat und in Unkenntnis von zukünftigen Erkenntnisinteressen angelegte Gedächtnisspeicher. Sie sind regelrechte Abfallvermeider und Müllverwerter. Auf die Frage, ob und gegebenenfalls wie in den Dichternachlässen das Unbrauchbare vom Brauchbaren getrennt werde, antwortet Irmgard Wirtz, Leiterin des Schweizerischen Literaturarchivs in Bern, ganz entschieden und resolut: «Es gibt keinen Abfall.» Gewiss, so fügt sie einschränkend hinzu, werde nicht alles entgegengenommen. Nachlässe und Privatarchive würden gesichtet. Nach Bern komme nur, was belangvoll sei und Auskunft geben könne über Leben und Werk eines Autors. Dazu gehören auch Steuererklärungen, Briefe sowieso, doch auch Gegenstände, sodann die Privatbibliothek, soweit sie Gebrauchsspuren aufweise.

Aber Archivare reden nicht gern über abgewiesene oder gar vernichtete Bestände. Das sei ein heikles Thema, heisst es. Auch im deutschen Literaturarchiv in Marbach windet man sich. Ulrich von Bülow, Leiter der Handschriftenabteilung in Marbach, gibt zwar bereitwillig Auskunft, behaglich ist ihm dabei nicht. Die Frage nach archivalischem Abfall ist sichtlich indezent. Im Jargon der Archivare wird für die Benennung des Vorgangs ein eigener Terminus verwendet: Kassation heisst hier die Aktenvernichtung. Das klingt vornehmer und verschleiert die Tatsache, dass vollends Abfall wird, was dem Urheber schon zur Last geworden war und nun nicht einmal mehr der Archivar (im Dienste welcher Zukunft?) aufbewahren will.

So sind die Archivare in mancher Hinsicht durchaus wählerisch. Was unerheblich oder entbehrlich sei, so Ulrich von Bülow, gehe zurück an den Absender oder weiter in die Müllverbrennung. Ohnehin seien die Magazine in Marbach in absehbarer Zeit voll. Allein schon darum könne man nicht alles nehmen. Wie aber kommt etwas ins Archiv, damit es sich aus der Gegenwart in zukünftig dokumentierte Vergangenheit verwandeln soll? Es gibt ein probates Mittel, freilich ist es nicht ganz gefahrlos: Indem die Schriftstellerin oder der Schriftsteller eigenhändig Teile des eigenen Archivs zur Vernichtung bestimmt, seien es Briefe, Tagebücher oder Manuskripte. Nichts weckt das Forscherinteresse nachhaltiger als das, was der Urheber vor der Nachwelt verborgen wissen wollte. Ein durchgestrichenes Wort in einem Manuskript von Robert Walser? Es wird sich dem Gedächtnis der Wissenschaft vielleicht stärker einprägen als vieles andere in dem betreffenden Text. Ein zerrissener Brief oder Zettel? Jeder Literaturhistoriker wird sich darauf stürzen.

Ludwig Hohl hat Tausende von Zetteln bei seinem Tod der Nachwelt hinterlassen. Vieles davon hat er zerrissen, aber nicht vollends zerstört. Vermutlich von Hohls Witwe, Madeleine Hohl-de Weiss, sind sie wieder zusammengeklebt worden. Auf einem weiteren Zettel hat er eine Vernichtungsverfügung hinterlassen, von der nicht mit Sicherheit zu sagen war, worauf sie sich bezog. Nicht allein darum ist sie erhalten geblieben wie im Übrigen alles, was von ihr hätte gemeint sein können. Denn ein solches unvollendetes Autodafé ist natürlich die schönste Einladung an die Nachgeborenen, gerade hier genauer hinzuschauen und den exegetischen Scharfsinn mit detektivischem Spürsinn zu paaren.

Kaum einer hat diesen Doublebind der Selbstdeklaration intuitiv vielleicht genauer durchschaut als der Kulturphilosoph und Schriftsteller Rudolf Pannwitz. In seinem Nachlass fanden sich drei Umschläge, in denen er Materialien zur Physik gesammelt hatte. Zwei Umschläge sortierten das Material alphabetisch, der dritte Umschlag war beschrieben mit «PHYSIK Abfall». Kein verantwortlicher Archivar käme auf den Gedanken, an dem Umschlag und seinem Inhalt zu vollziehen, wozu seine Beschriftung anstiftet. Rudolf Pannwitz ist vor vierzig Jahren gestorben, und man kann sich denken, dass seither nicht mehr viel geblieben ist von ihm; was er aber einst als Abfall bezeichnet hat, überdauert in säurefreien Behältnissen und bei konstanter Temperatur und Luftfeuchtigkeit in Marbach.

Die Historisierung der Gegenwart
Nie zuvor hat eine Zivilisation so sehr an ihrer eigenen Historisierung gearbeitet wie unsere Gegenwart, schreibt der Philosoph Hermann Lübbe in seinem Buch «Im Zug der Zeit». Kaum eine Kunst hat sich in den vergangenen Jahrzehnten so sehr entwickelt wie die Kunst der Abfallvermeidung in unserer Schriftkultur. Wo aber alles aufbewahrt wird, schwindet in der Masse der Dokumente die Aussagekraft einzelner Zeugnisse. Die Kehrseite der verfeinerten Kultur der Aufbewahrung ist die Tabuisierung des Abfalls. Wo kein Fitzelchen der archivalischen Achtsamkeit entgeht, wird die Erinnerung dereinst am überlieferten Material ersticken.

Vielleicht lautete darum die Frage nicht, wie in die Archive kommen soll, was wir hinterlassen, sondern vielmehr, was davon überhaupt in die Archive soll, wenn sie denn nicht an ihrer eigenen Verschlingungssucht zugrunde gehen sollen. Hermann Lübbe hat zur Lösung dieses Konflikts die Herausbildung eines ganz besonderen Zukunftsverhältnisses empfohlen: «eine gegenwärtige Vorwegnahme künftiger historischer Interessen an derjenigen Vergangenheit, die unsere Gegenwart einst geworden sein wird». Und wie hat Hermann Lübbe seinerseits das künftige historische Interesse an seiner Gegenwart vorweggenommen, als er seinen Vorlass ins Literaturarchiv Marbach übergeführt hat? Einen erheblichen Teil habe man, so berichtet Ulrich von Bülow, mit Hermann Lübbes Einverständnis an die Müllverbrennung weitergegeben.

Quelle: Von Roman Bucheli, in: Neue Zürcher Zeitung, 11. April 2009, Nr. 84, S. 55.

Freitag, 28. August 2009

Manga - les bandes déssinées japonaises dans nos bibliothèques

Un jeune scientist de l'information, Olivier Petereit de l'Haute École de Géstion de Genève, publia réçament un guide sur les bandes déssinées japonaises «manga» dans nos bibliothèques.

Bien que ce document s'adresse en priorité aux bibliothèques d'écoles secondaires, en raison de son approche très générale et des thématiques pouvant concerner un grand nombre de bibliothèques, il peut intéresser tout bibliothécaire désirant approcher la thématique du manga ou en approfondir ses connaissances.

Cette petite publication «Le manga dans les bibliothèques scolaires (d'enseignement secondaire): guide d'intégration», est disponible à l'adresse suivante :

http://campus.hesge.ch/id_bilingue/doc/tb_petereit_guide.pdf

Ce document ne fera pas l'oeuvre d'autre forme de diffusion. Pour cette raison, toute personne interessée est invitée à faire circuler ce lien à toutes personnes que cela pourrait intéresser. Le but de ce document est d'être utile, l'aide dans sa diffusion lui permettra d'atteindre son objectif.

Source: Oliver Petereit

Freitag, 14. August 2009

Übersetzungswebsites – guter Service oder Sicherheitsrisiko?

Websites wie Google Translate, Yahoo! Babel Fish oder Microsoft Bing Translator bieten eine bequeme Möglichkeit zur Übersetzung von Wörtern und Sätzen von einer Sprache in eine andere.

Einige dieser Übersetzungswebsites haben einen interessanten Hintergrund und eine spannende Geschichte. Zum Beispiel basieren die Methoden, mit denen Google Übersetzungen verarbeitet, auf mathematischen Prinzipien, die von einem amerikanischen Wissenschaftler in den 1940er Jahren entwickelt wurden. Und Yahoo! Babel Fish verwendet ein Übersetzungssystem, das in den 1960er Jahren ursprünglich für die US-amerikanische Luftwaffe entwickelt worden war. Obwohl es also computerunterstützte Übersetzung schon seit Jahrzehnten gibt, liefert sie nicht immer akkurate Übersetzungen.

Doch neben dem Problem der Genauigkeit der Übersetzungen sollten sich Benutzer auch der Risiken hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit bewusst sein, welche die Nutzung von Übersetzungswebsites mit sich bringt. Sobald eine Übersetzungswebsite verwendet wird, ist stets auch eine Drittpartei in den Übersetzungsprozess involviert, und der Benutzer kann nicht genau wissen, wie der zur Übersetzung abgeschickte Text verarbeitet oder gespeichert wird. Dies mag zwar bei einzelnen Wörtern ein minimales Risiko darstellen, doch wird es ein kritisches Risiko bei längeren Textpassagen, die vertraulicher oder geheimer Natur sind. Um Risiken hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit bei der Nutzung von Übersetzungswebsites zu vermeiden, sollten Benutzer sich an die folgenden einfachen Faustregeln halten:

  • Vertrauliche, geheime und wichtige Übersetzungen müssen entsprechend den Anweisungen Ihrer Firma durchgeführt werden, unter Verwendung einer der empfohlenen Übersetzer. Wie oben dargestellt, wissen die Benutzer nicht, wie der zur Übersetzung abgeschickte Text verarbeitet oder gespeichert wird, und durch diese Massnahmen wird dieses Risiko vermieden.
  • Schauen Sie sich die entsprechenden Inhalte gut an und lassen Sie gesunden Menschenverstand walten: Wenn die Inhalte vertraulich oder geheim wirken (z. B. Informationen über Kunden, Geschäftspläne, Finanzdaten und/oder Protokolle von Sitzungen, etc.), sollten Sie nicht auf Übersetzungswebsites zurückgreifen, sondern den oben genannten Empfehlungen in Hinblick auf Übersetzungen folgen.
  • Berücksichtigen Sie auch die Textmenge: Übersetzungswebsites mögen zum Übersetzen weniger Wörter effizient sein, sollten aber nicht für die Übersetzung ganzer Dokumente verwendet werden.

Falls Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Informatikverantwortlichen. Zur Übersetzung einzelner Begriffe eignet sich das freie Wörterbuch http://dict.leo.org sehr gut.

Quelle: Valerie Jenkins

Dienstag, 4. August 2009

Les sites de traduction: un bon service ou un risque pour la sécurité?

Les sites Internet comme Google Translate, Yahoo! Babel Fish et Microsoft Bing Translator permettent de traduire facilement des mots ou des phrases d’une langue à une autre.

Certains de ces sites de traduction bénéficient même d’une origine et d’un historique intéressants. Par exemple, le traitement des traductions de Google s’appuie sur des théories mathématiques développées par un scientifique américain dans les années 40 et Yahoo! Babel Fish se sert d’un système de traduction développé à l’origine pour l’armée de l’air américaine dans les années 60. Même si la traduction assistée par ordinateur existe depuis de nombreuses décennies, elle n’aboutit pas toujours à des traductions d’une grande précision.

En plus des problèmes de précision des traductions, les utilisateurs doivent être attentifs aux possibilités de violation de leurs données privées et aux risques pour la sécurité que génère l’utilisation de sites de traduction. L’utilisation d’un site de traduction implique automatiquement l’intervention d’un tiers dans le processus de traduction et il y a de grandes chances que l’utilisateur ignore comment le texte qu’il donne à traduire est traité ou stocké. Le risque peut paraître négligeable en ce qui concerne quelques mots isolés, mais il prend bien plus d’importance lorsqu’il s’agit de textes plus longs qui peuvent être de nature sensible ou confidentielle.

Pour éviter toute violation de données privées et tout risque pour la sécurité du fait de l’utilisation de sites de traductions, nous invitons les utilisateurs à respecter ces quelques petites instructions pratiques:

  • les traductions sensibles, confidentielles et importantes doivent être traitées conformément aux directives de votre entreprise en faisant appel à une des agences de traduction officiel de votre compagnie. Comme indiqué ci-dessus, il se peut que l’utilisateur ignore comment le texte qu’il donne à traduire est traité ou stocké. De cette façon, il contribue à éviter cette prise de risque:
  • vérifiez le contenu et réfléchissez: si cela vous paraît sensible ou confidentiel (si, par exemple, le texte contient des informations sur les clients, des plans stratégiques, des comptes-rendus financiers et/ou de réunions, etc.), évitez tout recours aux sites de traduction et reportez-vous aux directives de traduction précitées;
  • pensez au volume: les sites de traduction peuvent être un outil efficace pour traduire quelques mots mais ils sont à éviter pour des documents entiers.

Pour toute question, n’hésitez pas à contacter votre équipe locale de sécurité informatique. Pour la traduction de termes isolés, il est conseillé d'utiliser http://dict.leo.org, une source libre.

Source: Valérie Jenkins

Dienstag, 21. Juli 2009

Geistiges Eigentum hat einen zunehmend schweren Stand

«Ist das Urheberrecht ein Papiertiger?» fragt die Neue Zürcher Zeitung provokativ: Auf dem Papier sähe es gut aus für die Urheber: De iure besitzen sie das unveräusserliche Recht zur Verwertung und Bearbeitung ihrer Werke. Aber die Wirklichkeit des Internets sieht anders aus; und was dem kontinentalen Urheberrecht billig ist, ist dem US-Copyright durchaus fremd.

Der interessante und äusserst lesenswerte Artikel von Joachim Güntner aus dem Feuilleton ist hier zugänglich:

Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 21. Juli 2009.

Freitag, 10. Juli 2009

Avantgarde wird man nicht, wenn man den Trends hinterher hechelt.

«Dies ist das Bekenntnis eines Menschen, den das Informationszeitalter abgehängt hat: Ich bin weder in Facebook noch MySpace präsent. Ich chatte, twittere und blogge nicht. Ich benutze SMS nur unter Gewaltandrohung und MMS nicht einmal dann. Und immer häufiger fühle ich mich als Sträfling auf einer Galeere, wo Mailbox und Handy unerbittlich die Schlagzahl bestimmen. Keine Angst: Ich bin noch nicht klinisch tot. Aber wenn ich den Kommunikationsfachleuten glauben darf, schon fast nicht mehr existent.

Nie hätte ich mir träumen lassen, dass George Orwells Horrorvision der totalen Überwachung dereinst nicht von einem totalitären Staat sondern vom biederen, informationssüchtig gewordenen Bürger wahr gemacht wird. Anstatt «unplugged» leben wir längst «overplugged». Zu gut deutsch: Wir ziehen nicht den Stecker, um uns mit wirklichen Menschen in greifbarer Nähe abzumühen, sondern wir laden via Facebook jeden x-beliebigen Heini ein, unser «Freund» zu sein. Wir stehen vor einem realen Scherbenhaufen im Privatleben, haben aber dafür den Durchblick, wenn es um Amy Winehouse geht.

Als ich vor einer Woche Gast in einem ehemaligen Benediktiner-Kloster war, da hatte ich eine Vision (ganz ohne elektronische Unterstützung): Wenn ich Alt-Bundesrat wäre, würde ich hier zwanzig Millionen einschiessen. Ich würde die besten Designer und Architekten engagieren und in das historische Gemäuer eine spartanische Infrastruktur mit hochwertigen Materialien und exquisiter Ästethik einfügen. Eine radikale Vision von «Schlichtheit» hatte ich, und dafür braucht es erfahrungsgemäss viel Geld. Zu den technischen Innovationen des Hauses würde gehören: Kein WLAN, keine Anschlüsse für Internet, Telefon und Fernsehen, und den Handy-Empfang würde ich arealweit stören. Dann würde ich «Informationsfrei auf Zeit» anbieten. Oder Tagungen mit unabgelenkt präsenten Teilnehmern. Und ich würde mich selbst als Stammgast anmelden.»

Quelle: Thomas Binotto in Pfarrblatt der Zürcher Katholiken 15/2009.