
Das Parlament in Bern hat gegen den Widerstand des Bundesrates ein Gesetz zur Wiedereinführung der Buchpreisbindung verabschiedet. Gegen diese Vorlage wurde dann das Referendum ergriffen. Über dieses Bundesgesetz über die Buchpreisbindung, wird am 11. März 2012 abgestimmt.
Was sind nun die Argumente für feste Buchpreis? Laut Gesetz legen Verleger und Importeure den Verkaufspreis für neue Bücher verbindlich fest. Ausnahmen gelten für elektronische Bücher und den privaten Internethandel über die Grenze hinweg. Wenn also ein Schweizer Kunde bei einem ausländischen Online-Anbieter wie Amazon ein Buch bestellt, untersteht dieses laut Bundesrat nicht der Schweizer Preisbindung und kann so natürlich zu deutlich tieferen Preisen gekauft werden. So wird das neue Gesetz der Buchbranche noch mehr schaden als die heutige Situation, denn die Ausklammerung des grenzüberschreitenden privaten Internethandels würde noch viel mehr Schweizer Kunden dazu bringen, sich übers Internet günstig mit Büchern einzudecken.
Zwar gut gemeint, aber falsch formuliert

Die Situation ist somit ziemlich vertrackt, wie die Neue Zürcher Zeitung am 25. Januar schrieb: Der eindeutige Wortlaut des neuen Gesetzes, auf den sich der Bundesrat bei seiner Interpretation abstützt, widerspricht dem eigentlichen Ziel und dem Zweck der Vorlage, wie sie vom Parlament anvisiert wurden.
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